
Unser Team von Experten vereint Fachwissen aus den Bereichen technische Infrastrukturplanung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Quartiersplanung und Beteiligungsmanagement. Gemeinsam arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um ganzheitliche Wärmeplanungsstrategien zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten jeder Stadt oder Gemeinde gerecht werden.
Analyse und Bewertung
Wir führen umfassende Analysen durch, um den aktuellen Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die bestehende Infrastruktur zu bewerten. Basierend auf diesen Daten identifizieren wir Potenziale zur Effizienzsteigerung und zur Integration erneuerbarer Energien.
Entwicklung von Wärmeplanungsstrategien
Gestützt auf unsere Analyseergebnisse entwickeln wir individuelle Wärmeplanungsstrategien, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der jeweiligen Gemeinde zugeschnitten sind. Dabei berücksichtigen wir Aspekte wie den Ausbau von Fernwärmenetzen, die Nutzung von Abwärmequellen und die Förderung von dezentralen Energieerzeugungsanlagen.
Beteiligung- und Netzwerkmanagement
Um eine Strategie zu entwickeln, die sowohl die Akteure einer Gemeinde als auch die Bevölkerung mittragen, unterstützen wir unsere Kunden aktiv in der Bildung eines starken Netzwerkes und einer effektiven Kommunikation. Wir moderieren den begleitenden Beteiligungsprozess, damit alle relevanten Akteure eingebunden werden und so die bestmögliche Strategie entwickelt werden kann.
Implementierung und Monitoring
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung ihrer Wärmeplanungsstrategien und überwachen kontinuierlich den Fortschritt und die Effektivität der eingeführten Maßnahmen. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und regelmäßige Kommunikation, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden.
Beratung und Schulung: Darüber hinaus bieten wir Beratungsdienste und Schulungen an, um das Bewusstsein für energieeffizientes Verhalten zu stärken und das Fachwissen im Bereich der nachhaltigen Wärmeplanung zu fördern.
Wie das gehen soll, das erfahren Sie in einem Gespräch.
Klimaneutrale Wärme − FAQ
Treibhausgasmissionen entstehen in Deutschland zu einem Großteil durch die Bereitstellung von Heizenergie und Warmwasser. Die Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist deshalb ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045.
Die Wärmewende erfordert eine Transformation in zwei Bereichen:
- Zum einen muss der Wärmebedarf deutlich reduziert werden, Gebäude und Geräte müssen energieeffizient und wirksam saniert werden.
- Zum anderen muss der noch verbleibende Wärmebedarf klimaneutral durch den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden.
Diese Transformation kann nicht innerhalb von kürzester Zeit erfolgen, sondern bedarf einer konkreten Strategie, welche an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist und dabei die lokalen Potenziale berücksichtigt - es braucht eine "kommunale Wärmeplanung".
In den Fragen und Antworten (FAQ) haben wir Informationen zu den häufigsten Fragen rund um die zukünftigen Regelungen und Änderungen für Sie zusammengefasst.
Ein kommunaler Wärmeplan ist die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierfür werden Strategien und Pläne entwickelt. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten gestaltet werden.
Damit jede Kommune ihren Wärmeplan entwickeln kann, erhält sie Zugang zu den für die Planung notwendigen Daten, gibt Studien in Auftrag, bindet Interessengruppen in den Prozess ein und lässt sich von externen Fachleuten unterstützen.
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein unverbindlicher Routenplaner. Seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge sind eine Empfehlung. Für die Umsetzung sind Gemeinden, Einwohnende und auch möglicherweise Energieversorgungsunternehmen zuständig.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen.
Die kommunale Wärmeplanung besteht hauptsächlich aus den folgenden vier Schritten:
- Bestandsanalyse: aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze
- Potenzialanalyse: mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Wärmequellen in den Quartieren
- Zielszenario: Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung einzelner Quartiere
- Wärmewendestrategie: empfohlene Maßnahmen und Umsetzungszeitpläne
In der kommunalen Wärmeplanung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen können. Einige der wichtigsten sind:
- Art und Maß der bestehenden Bebauung
- geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
- Eigentümerstrukturen der Gebäude
- aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
- nutzbare Wärmequellen
- bestehende Wärmenetze
- aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
- Topografie
Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und interagieren oft miteinander, was komplexe Entscheidungsprozesse in der kommunalen Wärmeplanung zur Folge hat.
Die kommunale Wärmeplanung kann erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. In Deutschland stammen 45 Prozent der Treibhausgasemissionen aus dem Wärmesektor. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Klimaziele zu erreichen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden in der Regel Bürgerinformationsveranstaltungen angeboten. Dabei erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zu klären und sich aktiv an der Planung zu beteiligen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine Kommune. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.
Die beschlossene kommunale Wärmeplanung ist der erste Schritt und bildet den zukünftigen strategischen Rahmen. Der Wärmeplan zeigt in Maßnahmensteckbriefen die nächsten Schritte für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung.
Aus der kommunalen Wärmeplanung heraus besteht keine Pflicht für den Tausch einer fossil betriebenen Heizung. Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise bei der Frage „Darf trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden?“.
Jedoch gibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass mit fossilen Brennstoff betriebene Heizkessel, welche vor dem 01.01.1991 aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden dürfen. Außerdem sind Heizkessel, welche ab dem 01.01.1991 aufgestellt wurden, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr zu betreiben.
Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt sowie heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass der Betrieb von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 verboten ist.
Mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gilt die 65%-erneuerbare Energien Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz in den ausgewiesenen Wasserstoffnetz- und Wärmenetz-Ausbaugebieten. Das bedeutet, dass bei Installation einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme durch erneuerbare Energien zu erfolgen hat.
In einem ausgewiesenen Gebiet zur dezentralen Versorgung gilt die 65%-Pflicht, wenn die Kommune am 01.01.2024 weniger als 100.000 Einwohner*innen hatte ab dem 01.07.2028. Ansonsten, wenn die Kommune am 01.01.2024 mehr als 100.000 Einwohner*innen hatte, gilt diese Regel ab dem 01.07.2026. In dieser Zeit dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings muss der Betreibende der Heizung in diesen Fällen sicherstellen, dass ab dem 01.01.2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird.
Die Erfüllungsoptionen dieser Pflicht sind vielfältig und können auch Kombinationen zwischen erneuerbaren und fossilen Heizsystemen sein, solange der Betrieb von fossilen Heizsystemen noch erlaubt ist.
Allerdings empfehlen wir folgende Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes* zu beachten:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen.
Fachkundig sind Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten oder Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen.
Diese Auflage entfällt nur, wenn der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz oder eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
Nach Ablauf der Wartezeit hat der Eigentümer das Gebäude an das entsprechende Netz anzuschließen. Stellt sich heraus, dass das Wärme- oder Wasserstoffnetz nicht realisiert wird, müssen die betroffenen Gebäudeeigentürmer innerhalb von drei Jahren eine andere Erfüllungsoption umsetzen (z. B. Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe).
- Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungsanlagen, die bereits eingebaut sind.
- Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiterhin möglich.
- Biomasse ist als alleinige oder als hybride Technologie weiterhin auch im Neubau möglich.
- Generelles Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Zudem ist in Zukunft mit steigenden Preisen für CO2 zu rechnen, dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies bedeutet, dass die Nutzung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren voraussichtlich teurer wird.
Die Neuanschaffung einer fossil betriebenen Heizung stellt daher ein Investitionsrisiko dar und sollte gut überlegt sein.
Setzen Sie sich frühzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander. Informieren können Sie sich hier beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
*Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist
Ja, eine Gebäudesanierung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn
- Energie ist eine wertvolle Ressource, die durch Sanierungsmaßnahmen gespart werden kann
- Ein geringerer Verbrauch führt auch zu geringeren Heizkosten
- der Wert einer Immobilie steigt
- der Bund fördert Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 70 %
- der CO2-Fußabdruck verringert sich
- wenn ein Gebäude gekauft, vererbt oder baulich verändert wird, ist gem. §47 und 48 GEG unter Umständen eine Sanierung verpflichtend.